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Niedersachsen
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NBG 2001,NI - BeamtenG
§§ 231 - 269, Abschnitt VIII - Übergangs- und Schlussvorschriften
§§ 231 - 235, 1. - Allgemeine Übergangsvorschriften
§§ 231 - 235, 1. - Allgemeine Übergangsvorschriften
§ 231 NBG, Nichterteilung von neuen Ernennungsurkunden
§ 232 NBG, Fehlen der Staatsangehörigkeit oder Volkszugehörigkeit
§ 232a NBG, Fehlen der Einstellungsvoraussetzungen und der Probezeit
§ 233 NBG, Reichsgebiet, öffentlicher Dienst in den eingegliederten Gebieten und im Ausland
§ 234 NBG
§ 235 NBG