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Niedersachsen
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NBG 2001,NI - BeamtenG
§§ 61 - 115, Abschnitt III - Rechtliche Stellung des Beamten
§§ 109 - 115, 6. - Rechtsstellung der Beamten bei Umbildung von Behörden oder von Körperschaften des öffentlichen Rechts
§§ 109 - 115, 6. - Rechtsstellung der Beamten bei Umbildung von Behörden oder von Körperschaften des öffentlichen Rechts
§ 109 NBG, Umbildung von Behörden
§ 110 NBG, Wechsel des Dienstherrn bei Umbildung von Körperschaften
§ 110a NBG (weggefallen)
§ 111 NBG, Fortsetzung des Dienstverhältnisses
§ 112 NBG, Verwendung der übernommenen Beamten
§ 113 NBG, Ernennungsbeschränkungen vor Körperschaftsumbildungen
§ 114 NBG, Versorgungsempfänger bei der Umbildung von Körperschaften
§ 115 NBG, Begriff der Körperschaft