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Niedersachsen
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NNachbG,NI - Niedersächsisches Nachbarrechtsgesetz
§§ 50 - 57, Elfter Abschnitt - Grenzabstände für Pflanzen, ausgenommen Waldungen
§§ 50 - 57, Elfter Abschnitt - Grenzabstände für Pflanzen, ausgenommen Waldungen
§ 50 NNachbG, Grenzabstände für Bäume und Sträucher
§ 51 NNachbG, Bestimmung des Abstandes
§ 52 NNachbG, Ausnahmen
§ 53 NNachbG, Anspruch auf Beseitigen oder Zurückschneiden
§ 54 NNachbG, Ausschluss des Anspruches auf Beseitigen oder Zurückschneiden
§ 55 NNachbG, Bei In-Kraft-Treten des Gesetzes vorhandene Pflanzen - Außenbereich
§ 56 NNachbG, Ersatzanpflanzungen
§ 57 NNachbG, Nachträgliche Grenzänderungen