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Niedersachsen
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NLWO,NI - Niedersächsische Landeswahlordnung
§§ 58 - 70, Vierter Teil - Feststellung der Wahlergebnisse (Zu den §§ 29 bis 36 NLWG)
§§ 58 - 70, Vierter Teil - Feststellung der Wahlergebnisse (Zu den §§ 29 bis 36 NLWG)
§ 58 NLWO, Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk
§ 59 NLWO, Zählung der Wählerinnen und Wähler
§ 60 NLWO, Zählung der Stimmen
§ 61 NLWO, Ungültige Stimmen, Auslegungsregeln
§ 62 NLWO, Bekanntgabe des Wahlergebnisses im Wahlbezirk
§ 63 NLWO, Schnellmeldungen, vorläufige Wahlergebnisse
§ 64 NLWO, Wahlniederschrift
§ 65 NLWO, Übergabe und Verwahrung der Wahlunterlagen
§ 66 NLWO, Behandlung der Wahlbriefe, Vorbereitung der Feststellung des Briefwahlergebnisses
§ 67 NLWO, Feststellung des Briefwahlergebnisses
§ 68 NLWO, Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis
§ 69 NLWO, Feststellung des Gesamtwahlergebnisses
§ 70 NLWO, Überprüfung der Wahl durch die Wahlleiterinnen oder Wahlleiter