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Niedersachsen
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NBesG,NI - Niedersächsisches Besoldungsgesetz
§§ 65 - 75, Achter Teil - Übergangs- und Schlussvorschriften
§§ 65 - 75, Achter Teil - Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 65 NBesG, Übergangsregelungen für Ausgleichszulagen
§ 66 NBesG, Übergangsregelung bei vor dem 1. Januar 2010 bewilligter Altersteilzeit
§ 67 NBesG, Übergangsregelung bei Gewährung einer Versorgung durch eine zwischenstaatliche oder überstaatliche Einrichtung
§ 68 NBesG, Übergangsregelung für Beamtinnen und Beamte der Bundesbesoldungsordnung C
§ 69 NBesG, Überleitung der vor dem 29. Juli 2014 gewährten Leistungsbezüge
§ 70 NBesG, Überleitung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter in die Ämter und Funktionszusätze der Besoldungsordnungen A, B, W und R
§ 71 NBesG, Grundgehaltssätze für Beamtinnen und Beamte der Besoldungsordnungen A und C sowie für Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der Besoldungsgruppen R 1 und R 2 in der Zeit vom 1. September 2011 bis zum 31. Dezember 2016
§ 72 NBesG, Zuordnung der vorhandenen Beamtinnen und Beamten der Besoldungsordnungen A und C sowie der vorhandenen Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der Besoldungsgruppen R 1 und R 2 zu den Erfahrungsstufen und Ableistung der Erfahrungszeit
§ 73 NBesG, Anpassung der Erfahrungsstufen zum 1. Januar 2017
§ 73a NBesG, Anpassung der Erfahrungsstufen zum 1. Januar 2023
§ 74 NBesG, Übergangsregelung für Anwärterinnen und Anwärter in der Ausbildung zur Justizvollzugsfachwirtin oder zum Justizvollzugsfachwirt
§ 75 NBesG, Überleitung von Beamtinnen und Beamten in Ämtern der Besoldungsgruppe A 4