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Niedersachsen
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NPOG,NI - Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz
§§ 100 - 104, Neunter Teil - Zuständigkeiten
§§ 100 - 104, Neunter Teil - Zuständigkeiten
§ 100 NPOG, Örtliche Zuständigkeit, außerordentliche örtliche Zuständigkeit
§ 101 NPOG
§ 102 NPOG, Außerordentliche sachliche Zuständigkeit
§ 103 NPOG, Amtshandlungen von Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten anderer Länder und des Bundes sowie von Bediensteten ausländischer Staaten
§ 104 NPOG, Amtshandlungen von niedersächsischen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Landes Niedersachsen