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Niedersachsen
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NVerfSchG,NI - Niedersächsisches Verfassungsschutzgesetz
§§ 9 - 33b, Dritter Teil - Befugnisse zur Datenverarbeitung
§§ 12 - 25, Zweites Kapitel - Erhebung und sonstige Kenntnisnahme
§§ 12 - 25, Zweites Kapitel - Erhebung und sonstige Kenntnisnahme
§ 12 NVerfSchG, Allgemeine Befugnis zur Datenerhebung
§ 13 NVerfSchG, Erhebung personenbezogener Daten von Minderjährigen
§ 14 NVerfSchG, Nachrichtendienstliche Mittel
§ 15 NVerfSchG, Allgemeine Voraussetzungen für den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel
§ 16 NVerfSchG, Besondere Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Personen
§ 17 NVerfSchG, Besondere Voraussetzungen für Observationen sowie Bildübertragungen und Bildaufzeichnungen
§ 18 NVerfSchG, Besondere Voraussetzungen für den Einsatz verdeckter Ermittlerinnen und Ermittler
§ 19 NVerfSchG, Besondere Voraussetzungen für den Einsatz bestimmter technischer Mittel
§ 20 NVerfSchG, Besondere Auskunftsverlangen
§ 21 NVerfSchG, Verfahrensvorschriften
§ 22 NVerfSchG, Mitteilung an betroffene Personen
§ 23 NVerfSchG, Ersuchen und automatisierte Abrufverfahren
§ 24 NVerfSchG, Registereinsicht
§ 25 NVerfSchG, Verpflichtung zur Datenübermittlung an die Verfassungsschutzbehörde