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Niedersachsen
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NBG,NI - Niedersächsisches Beamtengesetz
§§ 4 - 95, Zweiter Teil - Beamtenverhältnis
§§ 30 - 45, Viertes Kapitel - Beendigung des Beamtenverhältnisses
§§ 35 - 45, Zweiter Abschnitt - Ruhestand, einstweiliger Ruhestand und Dienstunfähigkeit
§§ 39 - 42, Zweiter Unterabschnitt - Einstweiliger Ruhestand
§§ 39 - 42, Zweiter Unterabschnitt - Einstweiliger Ruhestand
§ 39 NBG, Einstweiliger Ruhestand von politischen Beamtinnen und Beamten (§ 30 BeamtStG)
§ 40 NBG, Einstweiliger Ruhestand bei Umbildung von Körperschaften (§ 18 BeamtStG)
§ 41 NBG, Einstweiliger Ruhestand bei Umbildung und Auflösung von Behörden (§ 31 BeamtStG)
§ 42 NBG, Beginn des einstweiligen Ruhestandes