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Niedersachsen
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NAbgG,NI - Niedersächsisches Abgeordnetengesetz
§§ 30 - 33d, Fünfter Teil - Rechtsstellung und Finanzierung der Fraktionen
§§ 30 - 33d, Fünfter Teil - Rechtsstellung und Finanzierung der Fraktionen
§ 30 NAbgG, Fraktionen
§ 31 NAbgG, Zuschüsse an Fraktionen zur Deckung des allgemeinen Bedarfs
§ 32 NAbgG, Weitere Leistungen an Fraktionen
§ 33 NAbgG, Buchführung
§ 33a NAbgG, Rechnungslegung der Fraktionen
§ 33b NAbgG, Veröffentlichung
§ 33c NAbgG, Rückgewähr
§ 33d NAbgG, Rechnungsprüfung