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§§ 31 - 33, Fünftes Kapitel - Übermittlung
§ 31 NVerfSchG, Übermittlung personenbezogener Daten an Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden
§ 32 NVerfSchG, Übermittlung an sonstige Behörden und Stellen
§ 32a NVerfSchG, Übermittlung personenbezogener Daten für Angebote zum Ausstieg
§ 33 NVerfSchG, Aufklärung der Öffentlichkeit, Verfassungsschutzbericht