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§§ 25 - 32, 5. Abschnitt - Sonderregelungen bei Sicherheitsüberprüfungen für nicht-öffentliche Stellen
§ 25 BremSÜG, Anwendungsbereich
§ 26 BremSÜG, Zuständigkeit
§ 27 BremSÜG, Sicherheitserklärung
§ 28 BremSÜG, Abschluss der Sicherheitsüberprüfung, Weitergabe sicherheitserheblicher Erkenntnisse
§ 29 BremSÜG, Aktualisierung der Sicherheitserklärung
§ 30 BremSÜG, Übermittlung von Informationen über persönliche und arbeitsrechtliche Verhältnisse
§ 31 BremSÜG, Sicherheitsakte der nicht-öffentlichen Stelle
§ 32 BremSÜG, Datenverarbeitung, -nutzung und -berichtigung in automatisierten Dateien