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Bremen
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BremBG,HB - Bremisches Beamtengesetz
§§ 46 - 92a, Abschnitt 6 - Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis
§§ 70 - 79, Unterabschnitt 3 - Nebentätigkeit und Tätigkeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses
§§ 70 - 79, Unterabschnitt 3 - Nebentätigkeit und Tätigkeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses
§ 70 BremBG, Nebentätigkeit
§ 71 BremBG, Pflicht zur Übernahme einer Nebentätigkeit
§ 72 BremBG, Anzeigefreie Nebentätigkeiten (§ 40 des Beamtenstatusgesetzes)
§ 73 BremBG, Verbot einer Nebentätigkeit
§ 74 BremBG, Ausübung von Nebentätigkeiten
§ 75 BremBG, Verfahren
§ 76 BremBG, Rückgriffsanspruch der Beamtin und des Beamten
§ 77 BremBG, Erlöschen der mit dem Hauptamt verbundenen Nebentätigkeiten
§ 78 BremBG, Verordnungsermächtigung
§ 79 BremBG, Tätigkeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses (§ 41 des Beamtenstatusgesetzes)