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Bremen
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BremBG,HB - Bremisches Beamtengesetz
§§ 46 - 92a, Abschnitt 6 - Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis
§§ 60 - 69, Unterabschnitt 2 - Arbeitszeit und Urlaub
§§ 60 - 69, Unterabschnitt 2 - Arbeitszeit und Urlaub
§ 60 BremBG, Regelmäßige Arbeitszeit, Bereitschaftsdienst, Mehrarbeit
§ 61 BremBG, Teilzeitbeschäftigung (§ 43 des Beamtenstatusgesetzes)
§ 62 BremBG, Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung aus familiären Gründen
§ 62a BremBG, Pflegezeit
§ 62b BremBG, Familienpflegezeit
§ 63 BremBG, Altersteilzeit
§ 64 BremBG, Urlaub ohne Dienstbezüge
§ 65 BremBG, Höchstdauer von Beurlaubung und unterhälftiger Teilzeit; Bewilligungszeitraum
§ 66 BremBG, Hinweispflicht und Benachteiligungsverbot
§ 67 BremBG, Fernbleiben vom Dienst, Erkrankung
§ 68 BremBG, Urlaub (§ 44 des Beamtenstatusgesetzes)
§ 69 BremBG, Mandatsurlaub