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Thüringen
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ThürAIKG,TH - Thüringer Architekten- und Ingenieurkammergesetz
§§ 1 - 19, Erster Teil - Berufsaufgaben und Schutz von Berufsbezeichnungen
§§ 1 - 19, Erster Teil - Berufsaufgaben und Schutz von Berufsbezeichnungen
§§ 1 - 3, Erster Abschnitt - Berufsaufgaben, Begriffsbestimmungen, Berufsbezeichnungen
§§ 4 - 5, Zweiter Abschnitt - Schutz der Berufsbezeichnung "Ingenieur", Ausgleichsmaßnahmen
§§ 6 - 11, Dritter Abschnitt - Schutz der Berufsbezeichnung 'Architekt', 'Innenarchitekt', 'Landschaftsarchitekt', 'Stadtplaner' und 'Beratender Ingenieur', Ausgleichsmaßnahmen, Gesellschaftsverzeichnis, Form- und Verfahrensbestimmungen
§§ 12 - 13, Vierter Abschnitt - Listen und Verzeichnisse, Versagung und Löschung der Eintragung
§§ 14 - 15, Fünfter Abschnitt - Auswärtige
§§ 16 - 19, Sechster Abschnitt - Europäischer Berufsausweis, Gemeinsamer Ausbildungsrahmen, Gemeinsame Ausbildungsprüfungen, Vorwarnmechanismus, Einheitlicher Ansprechpartner