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Thüringen
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ThürLaufbG,TH - Thüringer Laufbahngesetz
§§ 9 - 26, Zweiter Teil - Befähigungserwerb
§§ 22 - 26, Dritter Abschnitt - Anerkennung von Befähigungen
§§ 22 - 26, Dritter Abschnitt - Anerkennung von Befähigungen
§ 22 ThürLaufbG, Anerkennung unmittelbar für die Laufbahn qualifizierender Bildungs- oder Studiengänge
§ 23 ThürLaufbG, Anerkennung von Befähigungen bei Berufs- und Hochschulausbildungen und hauptberuflicher Tätigkeit
§ 24 ThürLaufbG, Anerkennung der bei Dienstherrn außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes erworbenen Laufbahnbefähigungen
§ 25 ThürLaufbG, Erwerb der Befähigung für eine Laufbahn durch Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen
§ 26 ThürLaufbG, Andere Bewerber