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Thüringen
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ThürRiG 1994,TH - Thüringer Richtergesetz
§§ 50 - 81, Vierter Abschnitt - Richterdienstgerichte
§§ 70 - 81, Vierter Unterabschnitt - Versetzungs- und Prüfungsverfahren
§§ 70 - 81, Vierter Unterabschnitt - Versetzungs- und Prüfungsverfahren
§ 70 ThürRiG, Anwendung der Bestimmungen der Verwaltungsgerichtsordnung
§ 71 ThürRiG, Vorläufige Untersagung der Führung der Amtsgeschäfte
§ 72 ThürRiG, Einleitung des Versetzungsverfahrens
§ 73 ThürRiG, Urteilsformel im Versetzungsverfahren
§ 74 ThürRiG, Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit mit Zustimmung des Richters
§ 75 ThürRiG, Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit ohne Zustimmung des Richters
§ 76 ThürRiG, Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit bei Bekleidung mehrerer Ämter
§ 77 ThürRiG, Einleitung des Prüfungsverfahrens
§ 78 ThürRiG, Urteilsformel im Prüfungsverfahren
§ 79 ThürRiG, Aussetzung des Prüfungsverfahrens
§ 80 ThürRiG, Kostenentscheidung bei Feststellung der Nichtigkeit der Ernennung oder der Entlassung
§ 81 ThürRiG (weggefallen)