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Thüringen
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ThürRettG,TH - Thüringer Rettungsdienstgesetz
§§ 18 - 22, Dritter Abschnitt - Kosten
§§ 18 - 22, Dritter Abschnitt - Kosten
§ 18 ThürRettG, Kostentragung, Erhebung von Benutzungsentgelten, Kosten für Qualifizierung des nichtärztlichen Rettungspersonals
§ 19 ThürRettG, Zuwendungen des Landes
§ 20 ThürRettG, Benutzungsentgelte für die Notfallrettung und den Krankentransport
§ 20a ThürRettG, Benutzungsentgelte für die Berg- und Wasserrettung, Rechtsstellung der ehrenamtlichen Helfer
§ 21 ThürRettG, Benutzungsentgelte für die notärztliche Versorgung
§ 21a ThürRettG, Schiedsstelle
§ 22 ThürRettG, Verbindlichkeit der Benutzungsentgelte und -gebühren