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Thüringen
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ThürBG 2009,TH - Thüringer Beamtengesetz
§§ 5 - 53, Zweiter Teil - Das Beamtenverhältnis
§§ 7 - 12, Zweiter Abschnitt - Ernennung
§§ 7 - 12, Zweiter Abschnitt - Ernennung
§ 7 ThürBG, Ernennung beim Wechsel der Laufbahngruppe (§ 8 BeamtStG)
§ 8 ThürBG, Zuständigkeit für die Ernennung, Wirksamwerden, Folgen (§ 8 BeamtStG)
§ 9 ThürBG, Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit (§ 10 BeamtStG)
§ 10 ThürBG, Verfahren bei Feststellung der Nichtigkeit der Ernennung, Verbot der Führung der Dienstgeschäfte (§ 11 BeamtStG)
§ 11 ThürBG, Verfahren bei Rücknahme der Ernennung (§ 12 BeamtStG)
§ 12 ThürBG, Gültigkeit von Amtshandlungen