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Bayern
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BayRKG,BY - Bayerisches Reisekostengesetz
Art. 2 - 22, Abschnitt II - Reisekostenvergütung
Art. 2 - 22, Abschnitt II - Reisekostenvergütung
Art. 2 BayRKG, Begriffsbestimmungen
Art. 3 BayRKG, Anspruch auf Reisekostenvergütung
Art. 4 BayRKG, Art der Reisekostenvergütung
Art. 5 BayRKG, Fahrkostenerstattung
Art. 6 BayRKG, Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung
Art. 7 BayRKG, Dauer der Dienstreise
Art. 8 BayRKG, Tagegeld
Art. 9 BayRKG, Übernachtungsgeld
Art. 10 BayRKG, Erstattung der Auslagen bei längerem Aufenthalt am Geschäftsort
Art. 11 BayRKG, Kürzung des Tage- und Übernachtungsgeldes und der Vergütung nach Art. 10 Abs. 1
Art. 12 BayRKG, Erstattung der Nebenkosten
Art. 13 BayRKG, Erstattung der Auslagen bei Dienstreisen bis zu sechs Stunden Dauer und bei Dienstgängen
Art. 14 BayRKG, Bemessung der Reisekostenvergütung in besonderen Fällen
Art. 15 BayRKG, Verbindung von Dienstreisen mit privaten Reisen
Art. 16 BayRKG, Zwischendienstreisen
Art. 17 BayRKG, Erkrankung während einer Dienstreise
Art. 18 BayRKG, Aufwandsvergütung
Art. 19 BayRKG, Pauschvergütung
Art. 20 BayRKG, Erstattung der Auslagen für Reisevorbereitungen und bei vorzeitiger Beendigung des Dienstgeschäfts
Art. 21 BayRKG, Gerichtsvollzieher
Art. 22 BayRKG, Richter