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Bayern
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BayRiStAG,BY - Bayerisches Richter- und Staatsanwaltsgesetz
Art. 17 - 50, Teil 3 - Vertretungen der Richter und Staatsanwälte
Art. 38 - 50, Kapitel 3 - Personalangelegenheiten
Art. 38 - 48, Abschnitt 1 - Präsidialrat
Art. 40 - 43, Unterabschnitt 2 - Amtszeit und Wahl
Art. 40 - 43, Unterabschnitt 2 - Amtszeit und Wahl
Art. 40 BayRiStAG, Amtszeit und Wahlgrundsätze
Art. 41 BayRiStAG, Wahlberechtigung und Wählbarkeit
Art. 42 BayRiStAG, Anfechtung der Wahl und Ausscheiden von Mitgliedern
Art. 43 BayRiStAG, Eintritt der Stellvertreter sowie Neuwahlen