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Bayern
...
GO,BY - Gemeindeordnung
Art. 29 - 60a, Zweiter Teil - Verfassung und Verwaltung der Gemeinde
Art. 29 - 44, 1. Abschnitt - Gemeindeorgane und ihre Hilfskräfte
Art. 34 - 39, b) - Die ersten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie ihre Stellvertretung
Art. 34 - 39, b) - Die ersten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie ihre Stellvertretung
Art. 34 GO, Rechtsstellung der ersten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister
Art. 35 GO, Rechtsstellung der weiteren Bürgermeisterinnen und Bürgermeister
Art. 36 GO, Vollzug der Beschlüsse des Gemeinderats
Art. 37 GO, Zuständigkeit der ersten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister
Art. 38 GO, Verpflichtungsgeschäfte; Vertretung der Gemeinde nach außen
Art. 39 GO, Stellvertretung; Übertragung von Befugnissen