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Bayern
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GLKrWO,BY - Gemeinde- und Landkreiswahlordnung
§§ 79 - 94, Sechster Teil - Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses
§§ 83 - 86, Abschnitt II - Ungültigkeit der Stimmvergabe
§§ 83 - 86, Abschnitt II - Ungültigkeit der Stimmvergabe
§ 83 GLKrWO, Ungültigkeit der Stimmvergabe bei allen Wahlen
§ 84 GLKrWO, Ungültigkeit der Stimmvergabe für die Bürgermeister- und Landratswahl
§ 85 GLKrWO, Ungültigkeit der Stimmvergabe bei Verhältniswahl
§ 86 GLKrWO, Ungültigkeit der Stimmvergabe bei Mehrheitswahl