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Bayern
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BayAbgG,BY - Bayerisches Abgeordnetengesetz
Art. 5 - 27a, Zweiter Teil - Entschädigung der Mitglieder des Bayerischen Landtags und Versorgung
Art. 5 - 10, 1. Abschnitt - Leistungen an Mitglieder des Bayerischen Landtags
Art. 5 - 10, 1. Abschnitt - Leistungen an Mitglieder des Bayerischen Landtags
Art. 5 BayAbgG, Entschädigung
Art. 6 BayAbgG, Mandatsausstattung, Kostenpauschale
Art. 7 BayAbgG, Kürzung der Kostenpauschale
Art. 8 BayAbgG, Arbeits-, Dienst- und Werkverträge zur Unterstützung der parlamentarischen Arbeit
Art. 9 BayAbgG, Einschränkung von Leistungen nach Art. 6 und nach Art. 8
Art. 10 BayAbgG, Dienstreisen