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Bayern
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BaySchFG,BY - Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz
Art. 28 - 47, Dritter Teil - Ersatzschulen
Art. 33 - 37, Abschnitt III - Private Förderschulen und Schulen für Kranke
Art. 33 - 37, Abschnitt III - Private Förderschulen und Schulen für Kranke
Art. 33 BaySchFG, Leistungen für den Personalaufwand
Art. 34 BaySchFG, Leistungen für den Schulaufwand
Art. 34a BaySchFG, Leistungen für den Personal- und Schulaufwand bei Gewährleistung eines unentgeltlichen Schulbesuchs
Art. 35 BaySchFG, Gliederung und Ausbau
Art. 36 BaySchFG, Heime und ähnliche Einrichtungen bei privaten Förderschulen
Art. 37 BaySchFG, Zuschüsse bei Blockbeschulung