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§§ 42 - 48, Vierter Abschnitt - Schluss- und Übergangsbestimmungen
§ 42 LEisenbG, Übertragung von Befugnissen
§ 43 LEisenbG, Frühere Genehmigungen für Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs
§ 44 LEisenbG, Bereits genehmigte Anschlussbahnen und Bergbahnen
§ 45 LEisenbG, Ausführungsvorschriften
§ 46 LEisenbG, Bußgeldvorschrift
§ 47 LEisenbG, Außerkrafttreten von Bestimmungen
§ 48 LEisenbG, Inkrafttreten