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Rheinland-Pfalz
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HeilBG 1978,RP - Heilberufsgesetz
§§ 24 - 42, Dritter Teil - Weiterbildung
§§ 24 - 42, Dritter Teil - Weiterbildung
§§ 24 - 34, Erster Abschnitt - Allgemeine Bestimmungen
§§ 35 - 36f, Zweiter Abschnitt - Weiterbildung der Ärzte
§§ 37 - 38, Dritter Abschnitt - Weiterbildung der Zahnärzte
§§ 38a - 38b, Vierter Abschnitt - Weiterbildung der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
§§ 39 - 40, Fünfter Abschnitt - Weiterbildung der Apotheker
§§ 41 - 42, Sechster Abschnitt - Weiterbildung der Tierärzte