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Nordrhein-Westfalen
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HG 2004,NW - Hochschulgesetz 2004
§§ 45 - 64, Fünfter Abschnitt - Das Hochschulpersonal
§§ 45 - 64, Fünfter Abschnitt - Das Hochschulpersonal
§§ 45 - 52, 1. - Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer
§§ 53 - 55, 2. - Sonstige Lehrkräfte
§§ 56 - 58, 3. - (weggefallen)
§§ 59 - 61, 4. - Wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Universitäten, Kunsthochschulen und Fachhochschulen sowie wissenschaftliche und künstlerische Hilfskräfte
§ 62, 5. - Lehrverpflichtung und Dienstreisen
§ 63, 6. - Weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
§ 64, 7. - Dienstvorgesetzte oder Dienstvorgesetzter