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Nordrhein-Westfalen
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PolG NRW,NW - Polizeigesetz NRW
§§ 8 - 46, Zweiter Abschnitt - Befugnisse der Polizei
§§ 9 - 33c, Zweiter Unterabschnitt - Datenverarbeitung
§§ 9 - 21, Erster Titel - Datenerhebung
§§ 16 - 21, III. - Besondere Mittel der Datenerhebung
§§ 16 - 21, III. - Besondere Mittel der Datenerhebung
§ 16 PolG NRW, Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung bei der Datenerhebung mit besonderen Mitteln
§ 16a PolG NRW, Datenerhebung durch Observation
§ 17 PolG NRW, Datenerhebung durch den verdeckten Einsatz technischer Mittel
§ 18 PolG NRW, Datenerhebung durch den verdeckten Einsatz technischer Mittel in oder aus Wohnungen
§ 19 PolG NRW, Datenerhebung durch den Einsatz von Personen, deren Zusammenarbeit mit der Polizei Dritten nicht bekannt ist
§ 20 PolG NRW, Datenerhebung durch den Einsatz Verdeckter Ermittler
§ 20a PolG NRW, Abfrage von Telekommunikations- und Telemediendaten
§ 20b PolG NRW, Einsatz technischer Mittel bei Mobilfunkendgeräten
§ 20c PolG NRW, Datenerhebung durch die Überwachung der laufenden Telekommunikation
§ 21 PolG NRW, Polizeiliche Beobachtung