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Nordrhein-Westfalen
FHGöD,NW - Fachhochschulgesetz öffentlicher Dienst
FHGöD,NW - Fachhochschulgesetz öffentlicher Dienst
FHGöD,NW - Fachhochschulgesetz öffentlicher Dienst
§§ 0 - 1
§§ 2 - 5a, Erster Abschnitt - Rechtsstellung und Aufgaben der Fachhochschulen
§§ 6 - 7, Zweiter Abschnitt - Mitgliedschaft und Mitwirkung
§§ 8 - 17c, Dritter Abschnitt - Aufbau und Organisation
§§ 18 - 21, Vierter Abschnitt - Das Hochschulpersonal
§§ 22 - 27a, Fünfter Abschnitt - Studierende, Studium und Prüfung, Hochschulgrad
§ 27b, Sechster Abschnitt - Forschung an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung
§ 27c, Siebter Abschnitt - Haushaltswesen an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung
§§ 28 - 30, Achter Abschnitt - Beiräte, Aufsicht
§ 31, Neunter Abschnitt - Zusammenwirken der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung mit anderen Hochschulen
§§ 32 - 33a, Zehnter Abschnitt - Übergangsbestimmungen
§§ 34 - 38, Elfter Abschnitt - Schlussbestimmungen
Anhang 1 FHGöD, Redaktioneller Anhang