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Nordrhein-Westfalen
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SBauVO 2009,NW - Sonderbauverordnung
§§ 139 - 145, Teil 6 - Betriebsräume für elektrische Anlagen
§§ 139 - 145, Teil 6 - Betriebsräume für elektrische Anlagen
§ 139 SBauVO, Anwendungsbereich für das Aufstellen elektrischer Anlagen in Betriebsräumen
§ 140 SBauVO, Begriffsbestimmung für elektrische Betriebsräume
§ 141 SBauVO, Allgemeine Anforderungen an das Aufstellen elektrischer Anlagen
§ 142 SBauVO, Anforderungen an elektrische Betriebsräume
§ 143 SBauVO, Zusätzliche Anforderungen an elektrische Betriebsräume für Transformatoren und Schaltanlagen mit Nennspannungen über 1 kV
§ 144 SBauVO, Zusätzliche Anforderungen an elektrische Betriebsräume für ortsfeste Stromerzeugungsaggregate
§ 145 SBauVO, Zusätzliche Anforderungen an Batterieräume