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Nordrhein-Westfalen
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SBauVO,NW - Sonderbauverordnung
§§ 143 - 149, Teil 6 - Betriebsräume für elektrische Anlagen
§§ 143 - 149, Teil 6 - Betriebsräume für elektrische Anlagen
§ 143 SBauVO, Anwendungsbereich für das Aufstellen elektrischer Anlagen in Betriebsräumen
§ 144 SBauVO, Begriffsbestimmung
§ 145 SBauVO, Allgemeine Anforderungen an das Aufstellen elektrischer Anlagen
§ 146 SBauVO, Anforderungen an elektrische Betriebsräume
§ 147 SBauVO, Zusätzliche Anforderungen an elektrische Betriebsräume für Transformatoren und Schaltanlagen mit Nennspannungen über 1 kV
§ 148 SBauVO, Zusätzliche Anforderungen an elektrische Betriebsräume für ortsfeste Stromerzeugungsaggregate
§ 149 SBauVO, Zusätzliche Anforderungen an Batterieräume