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Nordrhein-Westfalen
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LFischG,NW - Landesfischereigesetz
§§ 3 - 20, Zweiter Abschnitt - Fischereirecht, Inhalt und Ausübung
§§ 3 - 20, Zweiter Abschnitt - Fischereirecht, Inhalt und Ausübung
§ 3 LFischG, Inhalt des Fischereirechts, Hegepflicht
§ 4 LFischG, Inhaber des Fischereirechts
§ 5 LFischG, Aufrechterhaltung selbstständiger Fischereirechte
§ 6 LFischG, Selbstständige Fischereirechte und Gewässereigentum
§ 7 LFischG, Selbstständige Fischereirechte bei Veränderungen fließender Gewässer
§ 8 LFischG, Übertragung von nicht beschränkten selbstständigen Fischereirechten
§ 9 LFischG, Übertragung von beschränkten selbstständigen Fischereirechten
§ 10 LFischG, Mit dem Eigentum an einem Grundstück verbundene selbstständige Fischereirechte
§ 11 LFischG, Vereinigung von Fischereirechten
§ 12 LFischG, Ausübung des Fischereirechts
§ 12a LFischG, Ruhen der Fischerei
§ 13 LFischG, Nutzung von Fischereirechten
§ 14 LFischG, Fischereipachtvertrag
§ 15 LFischG, Genehmigungspflicht für Fischereipachtverträge
§ 16 LFischG, Voraussetzung für die Erteilung von Genehmigungen
§ 17 LFischG, Fischereierlaubnisverträge
§ 18 LFischG, Fischereiausübung in blind endenden Gewässern
§ 19 LFischG, Fischfang an überfluteten Grundstücken
§ 20 LFischG, Zugang zu Gewässern