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Nordrhein-Westfalen
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WO-LPVG,NW - Wahlordnung-LPVG
§§ 1 - 27, Erstes Kapitel: - Wahl des Personalrats
§§ 23 - 27, Zweiter Abschnitt: - Besondere Vorschriften über die Wahl mehrerer Personalratsmitglieder oder Gruppenvertreter
§§ 23 - 25, Erster Unterabschnitt: - Wahlverfahren bei Vorliegen mehrerer Wahlvorschläge (Verhältniswahl)
§§ 23 - 25, Erster Unterabschnitt: - Wahlverfahren bei Vorliegen mehrerer Wahlvorschläge (Verhältniswahl)
§ 23 WO-LPVG, Voraussetzungen für Verhältniswahl; Stimmzettel, Stimmabgabe
§ 24 WO-LPVG, Ermittlung der gewählten Gruppenvertreter bei Gruppenwahl
§ 25 WO-LPVG, Ermittlung der gewählten Gruppenvertreter bei gemeinsamer Wahl